Handynutzung ist an der Oberschule Langwedel teilweise erlaubt

Langwedel - Seit dieser Woche gilt an der Langwedeler Oberschule am Goldbach eine zumindest in einem wichtigen Teil neue Schulordnung. Nach der haben sich alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Angestellte zu richten. An der Änderung der Schulordnung hat die Schülervertretung anderthalb Jahre lang gebohrt. Es geht um die Nutzung von Handys an der Schule. Die ist jetzt, wenigstens teilweise, erlaubt.

Um soweit zu kommen, brauchten die Schülerinnen und Schüler erst einmal ein Konzept, einen Vorschlag für die Änderung der Schulordnung. Die verbot den Gebrauch von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände nämlich bisher. Wer mit seinem Handy vor der Nase erwischt wurde, musste damit rechnen, dass das Gerät einkassiert wird. An einer Aufweichung dieses Verbots hatte schon die vorherige Schülervertretung (SV) gearbeitet. Die neue SV blieb dran.

„Die sind ganz schön geschickt vorgegangen“, findet der stellvertretende Schulleiter Derik Eicke. Klar, die Schülerinnen und Schüler loteten in Gesprächen mit der Schulleitung immer wieder aus, was denn wohl gehen könnte. Nur entscheiden in diesem Punkt Eicke und Schulleiter Rolf Bartels nicht allein. Die Gesamtkonferenz der Schule, besetzt mit dem Lehrerkollegium, Vertretern von Eltern und Schülern musste zustimmen.

Im Unterricht bleiben die Dinger aus

Die Konferenz bekam dann folgenden Entwurf zur Abstimmung vorgelegt: Handy-nutzung ist erst ab Klasse 8 erlaubt. Im Unterricht (logisch) und in den kleinen Pausen bleiben die Dinger aus. Im Unterricht können die Mobiltelefone nach Aufforderung durch die Lehrer natürlich eingesetzt werden. Vor und nach dem Unterricht, in den großen Pausen, in den Mittagspausen und den Freistunden: erlaubt. Wer Musik hören will – nur mit Kopfhörer. Pornos, Gewalt, Rechtsradikales, alles was den Schulfrieden gefährden könnte: verboten.

Absolut auch nicht erlaubt sind Film-, Foto- oder Sprachaufnahmen von anderen Leuten ohne deren Zustimmung. Auch auf keinen Fall erlaubt ist das Tauschen von Bildern und Videos, die Leute aus der Schule zeigen oder die in der Schule gemacht wurden.

Gibt es den Verdacht, dass mit dem Handy strafbare Inhalte erstellt, gespeichert oder getauscht werden, meldet die Schule das der Polizei. Auch nicht unwichtig zu wissen: Wer sein Handy mitbringt, der tut das auf eigene Gefahr und Verantwortung. Soll heißen: Geht da was kaputt, gibt es keine Versicherung über die Schule.

Testphase bis zu den Osterferien

Vor der Abstimmung in der Gesamtkonferenz erklärten die Schülervertretung noch, dass die neue Handyordnung auch für andere Geräte gelten soll, die handyähnliche Funktionen aufweisen und internetfähig sind. „Schlau“, meinte Derik Eicke. „Und dann habe sie noch geheime Abstimmung beantragt“, schmunzelt der stellvertretende Schulleiter. Die Konferenz verließ dann eine mächtige stolze Schülervertretung: Ihrem Antrag und der Änderung der Schulordnung wurde zugestimmt.

Die Klassensprecher und die Schülervertretung um Sprecherin Dilara Ersu hatte dann noch die Aufgabe, ihren Mitschülern die Handyordnung zu verklickern. Es ist zu beachten: Zunächst gilt eine Testphase bis zu den Osterferien, in der man gucken will, ob sich auch alle daran halten – oder ob die Sache durch konsequente Missachtung an die Wand gefahren wird.

Diese Gefahr scheint nicht zu bestehen. Auf eine, allerdings nicht repräsentative, Nachfrage in Schülerkreisen: „Und? Jetzt haben alle das Handy vor der Nase?“ kam die Antwort: „Nö. Eigentlich erstaunlich wenig.“ jw

(Quelle: Verdener-Aller-Zeitung vom 10.11.2017)

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